Informationen zum Trainingsbetrieb Rock’n’Roll

Unter strenger Einhaltung der Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung darf die Rock’n’Roll Abteilung ihr Training wieder aufnehmen.

Unter Berücksichtigung und enger Einhaltung der Regeln der Coronaschutzverordnung(CoronaSchVO) sowie der Leitplanken des DOSB in Verbindung mit den Auflagen des Deutschen Tanzsportverband (siehe Anlagen) darf der RRC High Fly Dortmund e.V. den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. Wir haben die Freigabe der Sporthalle der Erich-Kästner-Grundschule für den Vereinssport erhalten. Bitte beachtet die beigefügten Anlagen nebst Hygiene- und Verhaltensregeln. Mitglieder, die sich nicht an diese Vorgaben halten, dürfen die Hallen nicht betreten bzw. werden vom Training ausgeschlossen, da der Schutz unserer Mitglieder oberste Priorität hat.

Folgende Auflagen sind einzuhalten:

  • Die Gruppengröße pro Trainingseinheiten wird auf 4 Tänzer*innen und 1 Trainer*in
    begrenzt.
  • Distanzregel von 2 Meter Abstand müssen eingehalten werden, das Training findet als
    Solotraining statt.
  • Die Zugangsregelung bei Ein- und Ausgänge müssen kontaktfrei erfolgen.
  • Für die Gruppenwechsel werden jeweils 10 Minuten eingeplant.
  • Nach Beendigung des Trainings verlassen die Tänzer*innen direkt die Trainingsstätte. Die
    nachfolgende Gruppe darf erst die Trainingshalle betreten, wenn die vorhergehende die
    Halle verlassen hat.
  • Darüber hinaus, werden Anwesenheitslisten im Training ausgelegt, die ebenfalls die
    Hygiene- und Verhaltensregeln enthalten. Material wie Seife, Einmalhandtücher,
    Desinfektionsspray, Masken und Handschuhe werden im Training zur Verfügung stehen.
  • Umkleideräume bleiben geschlossen!
  • Die Sportler erscheinen bereits in Sportkleidung zum Training.

Für alle Gruppen gilt, die strenge Einhaltung der Hygiene-Maßnahmen:

  • Weg zum Training bzw. bis zum jeweiligen Hallenanteil ausschließlich mit
    Mundschutz und unter Beachtung der Abstandsregeln.
  • Desinfizierung der Hände vor Betreten der Halle.
  • Beachtung der Abstandsregelungen zwischen den Paaren und natürlich auch
    durch den Trainer. Der Sport darf nur kontaktfrei durchgeführt werden!
  • Reinigung/Desinfizierung aller benutzen Geräte und Gegenstände.
  • Regelmäßige Lüftung der Trainingshalle.
  • Abgabe von Erklärungen zur eigenen Gesundheit, Kontakt zu Covid19-Erkrankten und Anerkennung von Verhaltensregeln liegen im Training aus.
  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt. Bei Kindern unter
    14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene
    Begleitperson zulässig.
  • Untersagt ist jeder Wettkampfbetrieb.

Die Landesregierung NRW hat am 27. Mai 2020 die geänderte Fassung der ab dem 30. Mai 2020 gültigen CoronaSchVO veröffentlicht. Dabei wurde der bisherige Passus „Was gilt für den Tanzsport?“ durch „Was gilt für Tanzschulen?“ ersetzt. Damit ergibt sich eine veränderte Situation für die Tanzsportvereine in NRW.

Das TNW-Präsidium hat hierüber sofort den Landessportbund NRW informiert und um Unterstützung bei der Klärung dieses Sachverhaltes mit der Staatskanzlei gebeten. Am 29.05.2020 wurde mitgeteilt, dass sich die Landesregierung mit der Ausnahmeregelung unter §9 Abs. 3 der CoronaSchVO nur auf Tanzschulen als Gewerbebetrieb bezieht.

Das TNW-Präsidium hat ein Schreiben an die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt versandt, in dem der Sachverhalt ausführlich geschildert und um eine individuelle Prüfung gebeten wird. Wir sehen keinen Unterschied in der Organisation und Durchführung von Tanzsport in Tanzschulen oder Tanzsportvereinen. Viele unserer Aktiven leben in häuslicher Gemeinschaft. Unsere Turnier- und Sportordnung gibt auch im Regelbetrieb eine*n feste*n Tanzpartner*in vor, so dass sich auch durch die „Corona-Lage“ keine Änderungen ergeben würden.

Bis wir eine anders lautende Information erhalten haben, gelten die vorstehenden Regeln und somit findet nur Einzeltraining statt.

Der Vorstand des RRC High Fly Dortmund e.V.

Anlagen: