Die Rock’n’Roll Turniersaison 2016/17 beginnt!

Mit Winsen (Aller), Krefeld, Dortmund, Neunkirchen, Flensburg, Hameln, Duisburg, Berlin, Rosenheim und Worms steht der vorläufige Turnierplan

unserer Rock’n’Roller fest.

Den aktuellen Turnierplan gibt es hier: http://rrchighfly.de/rock-nroll/turnierplan/

Es geht wieder los! – Die neue Turniersaison beginnt und wie immer zu Saisonbeginn gibt es hier die wichtigsten Regeländerungen auf einen Blick:

Bestimmungen für Ausrichter:

  • Bei allen Wettbewerben haben teilnehmende und ausgeschiedene Sportler freien Eintritt für die gesamte Veranstaltung.

Bestimmungen für Tanzpaare:

Turnierkleidung für alle Teilnehmer in allen Startklassen

  • Die Turnierkleidung soll moralisch unbedenklich sein und den Charakter bzw. das Thema des Tanzes und der Musik reflektieren.
  • Die Verwendung religiöser oder politischer Symbole ist nicht erlaubt.
  • Kleidung und Make-up müssen dem Alter und der Tanzklasse der Tänzer und Tänzerinnen angepasst sein. In der Schülerklasse ist kein Make-up erlaubt.
  • Die Turnierkleidung muss die Intimzonen bedecken.
  • In den Schüler- und Juniorenklassen (Einzel und Formationen) ist der Oberkörper mit farbigen Stoffen zu bedecken. Transparente bzw. hautfarbene Stoffe sind nicht erlaubt.
  • In Akrobatikrunden ist aus Sicherheitsgründen Schmuck verboten. Piercings bzw. große Löcher von Piercings müssen mit Klebeband abgedeckt werden.

Bestimmungen für Trainer/Betreuer/Vereine:

Pflichten für Trainer/Betreuer/Vereine

  • Der Turnierleiter wird über den Einsatz der gemeldeten Ersatzakrobatik spätestens 45 Minuten vor dem jeweiligen Rundenbeginn informiert. In der alten TSO waren es zwanzig Minuten vorher.

Bestimmungen für die Turnierleitung:

Rechte der Turnierleitung

  • Der Turnierleiter hat das Recht nach Rücksprache mit dem/den Observer/n, jedes Paar bzw. Formation vom Turnier auszuschließen, welches gegen die Richtlinien der Turnierkleidung verstößt oder den Anweisungen des Turnierleiters beim Turnier nicht Folge leistet.

Pflichten der Turnierleitung

  • Die Turnierleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Rock’n’Roll-Turnieren bei der Turnierplanung keine unnötigen Runden vorgesehen werden. Basis für die Turnierplanung und die Anzahl der Tanzrunden sind die bei Meldeschluss der Veranstaltung gemeldeten Paare/Formationen.
  • In den Endrunden der Schüler-, Junioren-, C- und Boogie-Woogie-A-Klasse sind alle auf einem Turnier zugelassenen Lieder der entsprechenden Startklasse erlaubt. Die Turnierleitung legt zehn vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lieder für die Auswahl fest. Jedes Endrundenpaar lost im Beisein der Turnierleitung eines dieser Lieder, wobei jedes Lied nur einmal zugelost werden kann. Ist das Paar bei der Auslosung nicht anwesend, übernimmt die Turnierleitung die Auslosung.

Bestimmungen für Observer:

Rechte der Observer

  • Der Observer ist berechtigt, den Paaren/Formationen eine Ermahnung in Form von Karten (z.B. gelbe Karte) zu erteilen, wenn diese gegen die Bestimmungen zur Figurenbegrenzung verstoßen. Dies ist allen Beteiligten nach Turnierende mitzuteilen.
  • Im Boogie-Woogie können Verwarnungen und Karten über die Figurenbegrenzung hinaus auch für Verstöße vergeben werden, die im Kapitel Bewertungsrichtlinien Boogie-Woogie genannt werden.
  • Die Ermahnungen sind den betroffenen Paaren bzw. ihrem Trainer/Betreuer im Boogie-Woogie nach der Tanzrunde und im Rock’n’Roll spätestens nach Turnierende mitzuteilen.
  • Der Observer hat das Recht nach Rücksprache mit dem Turnierleiter, jedes Paar bzw. Formation vom Turnier auszuschließen, welches gegen die Richtlinien der Turnierkleidung verstößt.

Regeln zur Beschränkung der Akrobatik:

  • Jedes Akrobatikelement darf in der jeweiligen Tanzklasse nur einmal gezeigt werden (egal aus welcher Ausgangsposition oder in welcher Kombination (Übergänge sind hiervon ausgenommen), ansonsten wird die Akrobatik mit 100% Abzug bewertet.
  • Es dürfen max. 2 Kombinationen in jeder Tanzklasse gezeigt werden.

Safety Levels:

Regelungen für die A-Klasse

  • Elemente mit einer Wertigkeit höher als 8,33 dürfen erst in KO- und Finalrunden gezeigt werden.
  • In Vor- und Zwischenrunden dürfen nicht mehr als einfache Salti (= maximal 360° um die Körperbreiten- und längsachse) und kein Salto zum Schultergrätsch aus dem Bettarini bzw. Einsteiger gezeigt werden.
  • Maximal 2 Rotationselemente (nur aus SL0) sind erlaubt, wobei eine Kombination von 2 Rotationen als ein Element gilt und jede Art von Rotation nur einmal gezeigt werden darf.
  • Schrauben dürfen bei 5 Akrobatiken 2x und bei 6 Akrobatiken 3x enthalten sein. Twistschrauben sind davon ausgenommen.
  • Folgende Akrobatikkategorien müssen gezeigt werden: Vorwärtssalto, Rückwärtssalto, Todessprung (Dive) und Rotation.

Regelungen für die B-Klasse

  • Maximal 2 Rotationselemente (nur aus SL0 und SL1) sind erlaubt, wobei eine Kombination von 2 Rotationen als ein Element gilt und jede Art von Rotation nur einmal gezeigt werden darf.
  • Folgende Akrobatikkategorien müssen gezeigt werden: Vorwärtselement, Rückwärtselement, Todessprung (Dive) und Rotation.

Bestimmungen zur Startklassenregelung:

Rock’n’Roll

  • In der B- und A-Klasse sind in den Vorrunden jeweils 5 und in den KO- und Finalrunden jeweils 6 Akrobatiken zu zeigen. Der Mindestteilerist dann in den Vorrunden 5 und in den KO- und Finalrunden 6.

Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft:

Qualifikationsturniere

  • Wenn Paare am Tag eines Qualifikationsturniers vom DRBV zu WRRC-Turnieren entsendet werden, so erhalten diese Paare die gleichen Qualifikations-Ranglisten-Punkte, die der Drittplatzierte (10 Punkte + Punkte der geschlagenen Paare) bei diesem Turnier bekommen hat. Dies gilt auch für Paare, die international in einer anderen Startklasse starten als national.
  • Die Anzahl der Nachrücker für die Vorrunden sind begrenzt auf drei Nachrücker.

Deutsche Meisterschaft

  • Der letzte mögliche Termin für den Turn- und Athletiktest ist der Sonntag vor dem Meldeschluss des ersten Qualifikationsturniers.

Abzüge:

Gemeldete Akrobatiken

  • Entspricht die gezeigte Akrobatik nicht der gemeldeten Akrobatik, wird diese mit 100% Abzug geahndet.

Die Änderungen der TSO Vers. 1.4 sind gültig ab dem 01. Oktober 2016